Gesetzlich
vorgeschriebene Untersuchungen werden zeit- und kostensparend
in Ihrem Unternehmen durchgeführt:
Ø
Strahlenschutzuntersuchungen
Ø §49,
§50 Eignungs - und Folgeuntersuchungen, Untersuchung
bei Lärmeinwirkung Ø
§51 Untersuchungen (u.a. bei Nachtarbeit)
Ø Sehtests
für Bildschirmarbeit |
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